Haushaltsversicherung

Jeder kennt sie, fast jeder nimmt sie in Anspruch: die Haushaltsversicherung. Dennoch können die Prämien- und Leistungsunterschiede enorm sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert sich vor Abschluss der Versicherung genau zu überlegen, was man eigentlich braucht. Neben dem Basisschutz gibt es nämlich auch verschiedene erweiterte Zusatzangebote. Doch auch, wenn der Vergleich der Angebote zeitaufwendig sein kann, lohnt er sich allemal, um die passendste und gleichzeitig günstigste Option zu finden.

Funktion einer Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an sämtlichen beweglichen Gegenständen innerhalb der eigenen vier Wände ab, zum Beispiel Elektrogeräten, Teppichen, Möbeln. Sie umfasst eine Sturmschaden-, Leitungswasser- Feuer-, Einbruchsdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Häufig wird sie mit der Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.

7 Schritte zur optimalen Haushaltsversicherung

 

Schritt 1

Überlege zuallererst genau, welches Versicherungspaket du wirklich brauchst. Finde heraus, welche Zusatzleistungen unnötig sind und streiche diese. Entscheide dich stattdessen für ein weniger umfangreiches Produkt. Wer beispielsweise die Glasbruchversicherung aus der Versicherung rausnimmt, spart bei der Prämie.


Schritt 2

Bestimme ausreichende Versicherungssummen für die Haushaltsversicherung – Wert der Wohnung und der Einrichtungsgegenstände – und inkludiere unbedingt den Unterversicherungsverzicht in den Vertrag. Mit derartiger Klausel einigst du dich auf eine pauschale Versicherungssumme. Übersteigt der Versicherungswert im Schadensfall diese Summe, wird dank dieser Klausel jeder Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme in der Regel voll entschädigt.


Schritt 3

Falls du Wertgegenstände versichern möchtest, sprich dies vorerst mit deinem Berater ab. Es kann sein, dass eine höhere Versicherungssumme notwendig ist und spezielle Aufbewahrungspflichten befolgt werden müssen.


Schritt 4

Vergleiche Prämien, Leistungsumfang, Dauerrabatte sowie Ausschlüsse.


Schritt 5

Hol dir genaue Informationen ein und lass dich umfassend beraten.


Schritt 6

Überprüf deine Polizze alle paar Jahre, damit du richtig versichert bleibst. So gehst du sicher, dass die enthaltenen Risiken sowie Versicherungssummen ausreichend und aktuell sind.


Schritt 7

Verständige im Schadensfall umgehend die Versicherung.


Laufzeit und Kündigung der Versicherung

Haushaltsversicherungen werden normalerweise für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen und können in den meisten Fällen mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf gekündigt werden. Bei längerjährigen Verträgen, beispielsweise Zehnjahresverträgen, besteht eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Hier kann der Vertrag frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres bzw. danach eines jeden weiteren Jahres mit einer monatlichen Frist gekündigt werden.

Kündigung bei Wohnungswechsel

Im Falle eines Wohnungswechsels oder bei Übersiedlung ins Ausland hat der Versicherte das Recht, den Haushaltsversicherungsvertrag auf den Tag vor Beginn des Umzugs zu kündigen. Die Kündigung sollte zeitgerecht – also noch vor dem Umzug – am besten als eingeschriebener Brief beim Versicherer eintreffen.

Machst du vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft die bestehende Versicherung sowohl während des Umzugs wie auch in der neuen Wohnung weiter.

Albert Einstein

Das Leben ist wie ein Fahrrad. Um nicht das Gleichgewicht zu verlieren, muss man sich ständig bewegen.

Neuwert vs. Zeitwert

Neuwert bedeutet, dass bei Zerstörung oder Verlust des versicherten Objekts, ein gleichwertiges neues Objekt angeschafft werden kann, unabhängig davon, wie alt es bereits war. Das heißt, es wird der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts ersetzt.

Viele Versicherungsverträge enthalten allerdings sog. Zeitwertklauseln, welche das Neuwertprinzip einschränken. Pro Jahr ist hier im Allgemeinen mit einem Wertverlust von 10% zu rechnen. Dies wiederum bedeutet, dass nach einigen Jahren lediglich ein Bruchteil der Wiederbeschaffungskosten erstattet wird.

Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme kann auf zweierlei Weise festgelegt werden:

  • Summenversicherung:
    Die Versicherungssumme ergibt sich bei dieser Option aus dem Neuwert aller Gerät und Gegenstände in der Wohnung. Diese Variante gilt als sehr aufwendig, da hierfür eine detaillierte Inventarliste erstellt werden muss. Entspricht die auf diesem Wege festgelegte Versicherungssumme jedoch nicht dem tatsächlichen Wert der Einrichtungsgegenstände, kann die Versicherung gegebenenfalls den Einwand der Unterversicherung geltend machen.
  • Quadratmeterversicherung:
    Hier erfolgt die Berechnung der Versicherungssumme nach der Wohnnutzfläche sowie der jeweiligen Ausstattungskategorie. Diese Variante ist im Vergleich zur obigen Option weitaus zeitsparender. Außerdem verzichtet der Versicherer bei richtiger Angabe der Wohnnutzfläche im Falle eines Schadens auf den Einwand der Unterversicherung.

Richtiges Vorgehen im Schadensfall

Ist erst einmal ein Schadensfall eingetreten, sollte nach der ersten Schrecksekunde wie folgt vorgegangen werden:

  • Melde den erlittenen Schaden unverzüglich dem Versicherer. Normalerweise sehen Versicherungsbedingungen in der Sachversicherung eine maximale Frist von drei Tagen dafür vor.
  • Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Schadensmeldung empfehlenswert, welche im Optimalfall per Einschreiben abgesendet wurde. Liste alle Sachen auf, die abhanden gekommen sind bzw. zerstört wurden und lege diese sowohl deiner Meldung an die Sicherheitsbehörden wie auch an die Versicherung bei. Bankomat-, Kreditkarten, Sparbücher sowie Schecks müssen umgehend gesperrt werden.
  • Bei Beraubung, Einbruchdiebstahl oder Feuer ist in jedem Fall die Gendarmerie bzw. Polizei zu verständigen.

 

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