Beim KFZ-Leasing überlässt ein Leasinggeber, zum Beispiel eine Leasinggesellschaft oder ein Händler, ein Leasingfahrzeug an den Leasingnehmer für eine vorab festgelegte Zeitdauer von 12 bis 60 Monaten. Im Leasingvertrag werden daraufhin unterschiedliche Parameter wie etwa die Dauer des Leasings, Restwert, Anzahlungshöhe, Leasingraten, Kaufoption usw. festgelegt.
Den Unterschied zum Kredit macht die Tatsache aus, dass der Leasinggeber der Eigentümer des Leasingobjekts ist, nicht der Leasingnehmer. Prinzipiell ist das KFZ-Leasing also eine Art der Finanzierung, die einer Langzeitmiete gleicht.
Während der Leasingdauer zahlt der Leasingnehmer mit den monatlichen Raten den Wertverlust, der dem Leasinggeber durch die Nutzung des Leasingfahrzeugs entsteht. Diese ergeben sich aus dem Betrag, der nach Abzug des Restwerts vom Kaufpreis übrigbleibt. Rechnet man noch Zinsen, gesetzliche Vertragsgebühren etc. hinzu und dividiert die Summe durch die monatliche Laufzeit, ergibt sich daraus die Leasingrate, die der Leasingnehmer dem Leasinggeber jeden Monat zu zahlen hat.
Viele entscheiden sich vor allem deshalb für das Leasen eines Fahrzeugs, weil sie es über eine vertraglich festgelegte Laufzeit “mieten” und nach ihrem Ablauf normalerweise wieder retournieren können, ohne dass weitere Kosten anfallen. Dem Leasingnehmer stehen im Anschluss daran unterschiedliche Optionen zur Verfügung, wie etwa das Leasen eines Neuwagens – z.B. eines neuen Modells mit besserer Technik und weniger Verbrauch –, die Weiterfinanzierung des bestehenden Fahrzeugs, Barkauf usf.
Weil das Leasingfahrzeug nicht im Besitz des Leasingnehmers ist und damit auch kein Kredit dafür notwendig war, ist ebenso die Liquidität vor Kreditinstituten und Banken besser. Hinzu kommt die weitaus größere Flexibilität des Leasings im Vergleich zum Barkauf oder einem Kredit, denn der Leasingnehmer kann zwischen mehreren Leasingvarianten wählen und sich je nach Bedarf beispielsweise für ein Operating Leasing, klassisches Restwertleasing, Leasing ohne oder mit viel Anzahlung, eine kurze oder lange Laufzeit etc. entscheiden.
Bei kürzeren Leasinglaufzeiten kommen noch weitere Pluspunkte hinzu: Neuere Autos haben nämlich längere Wartungsintervalle, wodurch der Leasingnehmer an Wartungskosten und Reparaturen sparen kann. Ferner werden bei eventuellen Defekten die Kosten von der Herstellergarantie gedeckt.
Zu Beginn sollte eine objektive Einschätzung der persönlichen Umstände und Bedürfnisse vorgenommen werden, denn vor allem erstere können sich kurzfristig ändern. Dazu gehört ebenso die Überlegung, welches Fahrzeug und Modell zu einem passt.
Es sollte auch bedacht werden, dass neben der monatlichen Leasingrate, die kostentechnisch meist leicht tragbar ist, auch noch Kosten wie die einmalige Anzahlung, Bearbeitungsgebühren, Treibstoff, Versicherungen, Wartungen oder Reparaturen zu begleichen sind. Vor der Leasingnahme empfiehlt es sich deshalb eine Haushaltsrechnung zu führen, um feststellen zu können, ob diese Kosten beim jeweiligen monatlichen Einkommen tragbar sind.
Diese Angaben werden dann auch von den Banken für die Liquiditätsprüfung benötigt.
Erfolg ist meine einzige verdammte Option, Scheitern ist es nicht." ~ "Loose Yourself"
Der Leasinggeber, der eigentlicher Eigentümer des Leasingfahrzeugs ist, fordert sowohl zu eigener Absicherung wie auch zur Sicherheit des Leasingnehmers eine entsprechende Versicherung, damit der “gemietete” Wagen im Schadensfall ohne Weiteres instandgesetzt werden kann. Da Haftplicht- und Teilkaskoversicherungen die geforderten Leistungen nicht beinhalten, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für den Leasingnehmer verpflichtend.
Dieser kann die Versicherungsanstalt, bei der er die Vollkaskoversicherung abschließt, frei wählen. Ebenso kann er über die Höhe des Selbstbehalts mitsamt der enthaltenen Leistungen selbst entscheiden. Des Öfteren werden passende Vollkaskoversicherungen als Teil des Leasingangebots bzw. als Komplettpaket vom Leasinggeber mitangeboten, da zahlreiche Fahrzeughersteller gleichzeitig eigene Banken und Versicherungsinstitute besitzen. Daneben bieten auch herstellerunabhängige Banken sowie Versicherungsinstitute im Rahmen von Komplettpaketen Preisvorteile.
Im Normalfall kommen bei Leasingende keine Kosten mehr auf den Leasingnehmer zu. Dieser Punkt erledigt sich ohnehin von selbst, wenn das Fahrzeug im angemessenen Zustand zurückgegeben und gegen ein neues eingetauscht wird. Aufgezahlt werden muss nur dann, wenn der Wagen erhebliche Schäden, außerordentlich viele Abnützungsspuren aufweist oder damit wesentlich mehr Kilometer gefahren wurden als bei Vertragsabschluss vereinbart. Entschließt sich der Leasingnehmer hingegen für den Kauf des Autos, muss er den offenen Restwert begleichen.
Auch wenn fallweise Schauergeschichten über das Leasing kursieren, zeigen die von statista erhobenen Daten ein völlig anderes Bild: Die Entwicklung des österreichischen Neugeschäftsvolumens im KFZ-Leasing konnte nämlich in den Jahren zwischen 2012 und 2017 eine Steigerung um 47% verzeichnen, was mehr als deutlich macht, dass sich das Leasing-System durchaus bewährt hat.