Unter Cross-Border-Leasing, abgekürzt CBL, wird Leasing über die Staatsgrenzen hinweg verstanden. Ganze Infrastrukturen werden beispielsweise von Städten auf Basis eines komplexen juristischen Konstrukts langfristig – oftmals über 99 Jahre – an einen US-Investor verpachtet und für eine fixe Dauer von 25 bis 30 Jahren zurückgemietet. Bei diesen CBL-Transaktionen handelt es sich eigentlich um Scheingeschäfte, die eine Grauzone im US-amerikanischen Steuergesetz ausnützen. Mittels derartiger Finanzkonstruktionen ist es US-Investoren möglich große Steuervorteile zu lukrieren, von welchen beide Vertragspartner profitieren, nicht aber die US-Steuerzahler. Dieses ebenso in Europa populäre Geldbeschaffungsmodell stellten die USA Ende 2004 ab. Bereits abgeschlossene Deals laufen allerdings weiter.
Der Leasinggeber profitiert bei Leasinggeschäften prinzipiell von Steuerverschiebungseffekten. Auf diese Weise können Verluste angegeben werden, die die Steuer reduzieren. Die Transaktionsvolumina betragen bei CBL-Geschäften im Normalfall mindestens 150 Millionen US-Dollar, da sich die enorm hohen Nebenkosten für Anwälte und sogenannte Arranger, welche sämtliche Beteiligte koordinieren, nur unter solchen Umständen rentieren.
Eine Vielzahl von europäischen Ländern, Gemeinden sowie staatsnahen und kommunalen Betrieben ließ sich aufgrund angespannter Budgetsituationen auf CBL-Transaktionen ein. Cross-Border-Leasing-Geschäfte waren in den 90er Jahren regelrecht “in” – Business as usual –, die unter der Devise “Nutzung legaler Steuervorteile nach amerikanischem Recht” abgewickelt wurden. Große Anlagegüter, häufig Eigentum der öffentlichen Hand wie Straßen, U-Bahngarnituren, Bahnhöfe und Eisenbahnen, Kanalnetze, kommunale Kläranlagen oder Kraftwerke wurden an US-Investoren verleast und umgehend wieder rückgemietet.
Im Wesentlichen läuft eine CBL-Transaktion wie folgt ab:
Vertragspartner entscheiden sich wegen des Nettobarwertvorteils für die Durchführung einer CBL-Transaktion. Bei diesem handelt es sich um eine Einmalprämie, welche beim Abschluss der Gesamtverträge gutgeschrieben wird. Die Höhe des Nettobarwerts hängt von vielen Faktoren ab und wird individuell verhandelt. Trotzdem ist der steuerliche Vorteil, den der US-Investor über die gesamte Laufzeit lukriert – Abzug der Transaktionskosten miteinberechnet – wesentlich höher als der des Vertragspartners. Rund 30 Prozent können an Steuern gespart werden. Von diesen kommen bestenfalls 4 bis 7 Prozent beim Leasinggeber an, den Rest teilen sich die involvierten Banken sowie der US-Investor.
Was auf den ersten Blick wie ein guter Deal für den Vertragspartner aussieht, entpuppt sich als riskantes Jonglieren mit öffentlichem Eigentum. Das macht zumindest die jüngste US-Finanzkrise deutlich, deren weitreichende Folgen noch nicht abschätzbar sind. Die Gemeinde Wien konnte angesichts der Rettung des Versicherungskonzerns American International Group (AIG) erleichtert aufatmen, denn auf den AIG-Konten liegen 50 Millionen US-Dollar, die für die Bezahlung der Leasingraten aus den CBL-Transaktionen bestimmt sind. Dennoch sind auch andere US-Finanzhäuser, die Konten mit hohen Millionenbeträgen der Gemeinde Wien führen, von der Krise bedroht. Der damalige Leiter der für Finanzangelegenheiten zuständigen Magistratsabteilung Josef Kramhöller, ließ Ende September 2008 verlauten, dass in diesem Zusammenhang kein offenes Risiko für die Stadt Wien bestünde.
Insgesamt schloss die Gemeinde Wien seit 1998 fünf CBL-Transaktionen ab. Aufgrund des 2004 erlassenen CBL-Verbots wurde das sechste Geschäft nur zum Teil abgewickelt:
1998: | Transaktionsvolumen von USD 550 Mio.: | Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) |
1998: | Transaktionsvolumen von USD 170 Mio.: | Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) |
1999: | Transaktionsvolumen von USD 400 Mio.: | Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) |
2001: | Transaktionsvolumen von USD 550 Mio.: | Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) |
2003: | Transaktionsvolumen von USD 550 Mio.: | Abwasser- und Kanalentsorgung im 21. und 22. Bezirk (Gemeinde Wien) |
2003: | Transaktionsvolumen von USD 100 Mio.: | Rechenzentrum der Wiener Stadtverwaltung (Gemeinde Wien) |
Der zweite Teil der zuletzt genannten Transaktion konnte wegen den bereits zu diesem Zeitpunkt geplanten Gesetzesänderungen in den USA und dem damit zusammenhängenden Absprung des Investors nicht mehr abgewickelt werden.
Linz AG: | Stromnetz, Fernwärme und Heizwerk |
Oberösterreich Ferngas: | gesamtes Gasnetz |
Energie AG Oberösterreich: | Wasserkraftwerke und Stromnetz |
ÖBB: | Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen und Bahnhöfe |
Verbundgesellschaft: | sämtliche Donaukraftwerke |
Telekom und Mobilkom Austria: | diverse Übertragungsanlagen |
BEWAG: | Stromnetz |
BEGAS: | Gasnetz |
Austrocontrol: | Flugsicherungsanlagen |
Connect: | Übertragungsanlagen |
Immofinanz: | Bürogebäude Wienerberg |
Stadtwerke Innsbruck: | Kläranlage und Kanäle |
Post AG: | Postsortieranlagen |
Ebenso verleasten die Innsbrucker Kommunalbetriebe IKB sowie die Tiroler Wasserkraft AG TIWAG Anlagen und hatten ihr Geld bei der kriselnden AIG angelegt. 2008 musste ein kostspieliger Depotwechsel vorgenommen werden, welcher IKB Vorstand Harald Schneider zufolge “im sechs- bis siebenstelligen Bereich” lag.